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   OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94 - 213   

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https://dejure.org/1994,18744
OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94 - 213 (https://dejure.org/1994,18744)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.1994 - Ss 530/94 - 213 (https://dejure.org/1994,18744)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - Ss 530/94 - 213 (https://dejure.org/1994,18744)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nach § 37 des

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94
    Für seine Anordnung gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln (§ 46 StGB), namentlich das Erfordernis der Schuldangemessenheit (vgl. BGHSt 24, 348, 350; Senat a.a.0. sowie VRS 81, 21 = DAR 1991, 112).
  • OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91

    Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden;

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94
    Erfolgt eine solche Maßregel der Besserung und Sicherung nicht, weil kein "bedeutender Schaden" im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB entstanden ist - der Grenzwert liegt oberhalb von 1.500,-- DM (vgl. Senat VRS 82, 335 = DAR 1992, 152), während hier lediglich ein Fremdschaden von rund 1.150,-- DM eingetreten ist -, darf nicht "automatisch" ein Fahrverbot verhängt werden (vgl. Senat a.a.0.), vielmehr kommt auch in einem solchen Fall die Anordnung der Nebenstrafe nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen in Betracht.
  • OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94
    Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.08.1990 - Ss 401/90
    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94
    Für seine Anordnung gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln (§ 46 StGB), namentlich das Erfordernis der Schuldangemessenheit (vgl. BGHSt 24, 348, 350; Senat a.a.0. sowie VRS 81, 21 = DAR 1991, 112).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95
    Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB ), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190 , SenE vom 09.12.1994 -Ss 530/94-; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
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